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Box In Box Out
Dominic Vial
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Datenschutz
Datenschutz und
Informationsfreiheit
Datenschutz ist in der öffentlichen Verwaltung schon immer in unterschiedlicher Intensität von Bedeutung gewesen. Aufgrund verstärkten Einsatzes automatisierter Datenverarbeitungsverfahren und
vernetzter Informationssysteme und wegen der damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre der BürgerInnen ist das Thema Datenschutz zu einem vieldiskutierten Thema geworden. Einen gesetzlichen
Durchbruch erfuhr der Datenschutz, nachdem in den siebziger und achtziger Jahren die sogenannten Volkszählungsurteile des Bundesverfassungsgerichtes ergingen und dort das „Informationelle
Selbstbestimmungsrecht“ im Urteil des BVerfG am 15.12.1978 verfassungsrechtlich dem Artikel 2 Grundgesetz zugeordnet wurde. Daraufhin ergingen in den achtziger Jahren dann die einschlägigen
Landesdatenschutzgesetze. In NRW wurde dieses in wesentlichen Teilen im Jahre 2000 geändert und im Jahre 2003 an die neuesten Entwicklungen angepasst.
Inzwischen hat der Gesetzgeber über das Schutzbedürfnis der Bürger hinausgehend auch erkannt, dass ein besonderes Informationsbedürfnis der BürgerInnen besteht. Diesem Bedürfnis wurde durch das
Informationsfreiheitsgesetz Rechnung getragen. Da beide Schutzrechte letztlich Persönlichkeitsrechte sind, wurden die Kontrollzuständigkeiten den jeweiligen Datenschutzbeauftragten
zugeordnet.
Datenschutz ist das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist ein Grundrecht und wird aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet.
Es geht nicht um den Schutz von Daten, sondern um den Schutz des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen, deren Daten verarbeitet werden. Das Individuum soll Herr seiner Daten bleiben.
Datenschutz ist der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Datenerhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten.
Datenschutz ist im Grundsatz sehr einfach:
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten ist unzulässig, soweit nicht ein Gesetz sie erlaubt oder eine Einwilligung vorliegt (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).
Dabei liegt der „Teufel“ wie immer im Detail.